Ehrenordnung gem. § 21 (4d) der Vereinssatzung
(beschlossen vom Präsidium am 3.10.2024)
Präambel
Mit dieser Ehrenordnung möchte der Verein Vereinstreue, ehrenamtliches Engagement und sportliche und musikalische Leistungen würdigen und dafür danken. Das Ehrenordnungsverfahren soll möglichst einfach, flexibel, einheitlich und nachvollziehbar sein und so die Ehrungen für alle Mitglieder erlebbar machen sowie sie für ihr künftiges Engagement motivieren.
Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen erfolgen und die damit verbundene Wertschätzung zum Ausdruck bringen.
§ 1 Präsente bei Ehrungen
- Der Verein hält Ehren- und Verdienstnadeln sowie eine Reihe individueller Präsente bereit, die je nach Ehrungsanlass vergeben werden können. Mit dem Ehrungsvorschlag kann im Ehrungsantrag auch das Präsent vorgeschlagen werden. Ehrungsvorschläge können aus allen Organen und Abteilungen an das Präsidium gerichtet werden.
- Es ist darauf zu achten, dass eine geehrte Person bei einer weiteren Ehrung nicht dasselbe Präsent ein weiteres Mal erhält. Präsente können wechseln.
§ 2 Ehrungen für sportliche Leistungen
- Für sportliche Ehrungen gibt es ein individuelles Präsent gem. § 1. Sog. „Leistungsnadeln“ werden nach Verfügbarkeit noch vergeben bis sie aufgebraucht sind.
- Die Abteilungen können selbst festlegen, welche Leistungen sie in ihren Sportarten einer Ehrung für würdig erachten. Grundsätzlich sollten die ersten drei Plätze ab der Landesmeisterschaftsebene geehrt werden. Auch die individuellen Wertigkeiten der Ehrungen sollten die Abteilungen bedenken und ebenfalls die bestehenden Ehrungsmöglichkeiten durch die Stadt Preetz und den politischen Kreis Plön nutzen.
- Sollte es in einer Sportart interne Vereinsmeisterschaften geben, können auch hier die ersten drei Plätze geehrt werden. Diese Ehrungen erfolgen jedoch direkt auf der Meisterschaft.
§ 3 Ehrungen für ehrenamtliche Arbeit
- Für Ehrungen bei ehrenamtlicher Arbeit gibt es ein individuelles Präsent gem. § 1.
- Für herausragenden Einsatz für den PTSV von Mitgliedern und Nichtmitgliedern können die Bronze, Silberne und die Goldene Verdienstnadel verliehen werden. Dabei soll die Verleihung in der Reihenfolge der Wertigkeit erfolgen.
- Vorschläge können von jedem ordentlichen Mitglied an das Präsidium gerichtet werden.
§ 4 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
Die / der Präsidiumsvorsitzende ehrt zusammen mit Vertretern des Ehrenrats langjährige Mitglieder wie folgt:
- Mitglieder mit 15-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft erhalten die Vereinsnadel (so lange verfügbar; danach ein individuelles Präsent gem. § 1).
- Mitglieder mit 25-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Silber.
- Mitglieder mit 50-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Gold.
- Mitglieder mit 65-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Diamant.
- Mitglieder mit 70-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft erhalten ein Präsent.
(Bisher nicht geehrte Mitglieder werden 2024 entsprechend nachgeehrt.)
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
- Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung des Vereins für Mitglieder.
- Laut § 6 Abs. 6 der Satzung werden verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern durch die Delegiertenversammlung ernannt, nachdem der Vorschlag vom Präsidium befürwortet wurde. Jedes ordentliche Mitglied ist vorschlagsberechtigt.
- Ergänzend wird geregelt, dass die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft bei ganz besonders herausragendem Einsatz von Mitgliedern und Nichtmitgliedern für den Verein möglich ist.
§ 6 Ehrenvorsitz
Auf Vorschlag des Präsidiums können ehemalige Präsidiums- und Vorstandsmitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, von der Delegiertenversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Es kann zur gleichen Zeit mehrere Ehrenvorsitzende geben. Dieser Ehrentitel ist mit keiner Funktion im Verein verbunden und besteht nur für das Andauern der Mitgliedschaft.
§ 7 Ehrungstermine
- Die Abteilungen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder an zwei Terminen pro Jahr zu zentralen Ehrungsterminen anzumelden.
- Im Sommer soll es einen Ehrenamtstag geben, zu dem die Abteilungen oder das Präsidium verdiente Ehrenamtliche, die sich im Vorjahr engagiert haben, zur Einladung vorschlagen können. Hier werden auch die Ehrungen nach § 3 vorgenommen.
- Ehrungen für sportliche Leistungen (§ 2) sowie für langjährige Mitgliedschaft (§ 4) erfolgen zum Ende des Jahres (meist im November) auf einer Ehrungsveranstaltung.
- Ehrenmitglieder werden auf der Delegiertenversammlung geehrt.
- Sollte dem Mitglied eine Teilnahme dennoch an keinem der beiden Termine möglich sein, besteht die Möglichkeit die Ehrung durch die Abteilung nachzuholen.