Verfahrens- und Geschäftsordnung
Verfahrens- und Geschäftsordnung
des Preetzer Turn- und Sportverein von 1861 e.V. (PTSV)
Alle Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung werden geschlechtsneutral verwendet,
soweit sie sich nicht offensichtlich nur auf Personen eines Geschlechts beziehen.
Die vorliegende Verfahrens- und Geschäftsordnung beschreibt Ergänzungen zu
einzelnen Paragrafen der geltenden Satzung des PTSV vom 28.02.2024.
§ 1 Aufgaben des Präsidiums
Die Aufgaben des Präsidiums werden in § 15 Abs. 8 beschrieben.
§ 2 Aufgaben des Vorstandes
Die Aufgaben des Vorstandes werden in § 16 Abs. 4 beschrieben.
§ 3 Ergänzung zu Befugnissen des Vorstandes
- Rechtsgeschäfte im Innenverhältnis
1.1. können bis zu einem Betrag von 500,00 € durch ein Vorstandsmitglied im Rahmen des Haushaltes eigenständig entschieden werden.
1.2. müssen zwischen 500,00 € und 5000,00 € von zwei Vorstandsmitgliedern genehmigt werden. Sollte nur ein Vorstandsmitglied verfügbar sein, kann als Ersatz der Präsidiumsleiter hinzugezogen werden.
1.3. müssen ab 5000,00 € durch den Vorstand und das Präsidium genehmigt werden. Die Zustimmung des Präsidiums kann individuell oder durch den genehmigten Haushalt erfolgen. Eine Ausnahme stellt eine unaufschiebbare Notfallmaßnahme zur Abwendung unmittelbaren Schadens des Vereins dar. Das Präsidium ist über die Notfallsituation unverzüglich zu informieren.
- Einbindung des Präsidiums
2.1. Das Präsidium bestimmt aus seinen Reihen eine oder mehrere Personen, die mit dem Vorstand gemeinsam offene Fragen klären. Das Ergebnis wird von dieser Arbeitsgruppe bei Bedarf in das Präsidium zur Beschlussfassung getragen.
2.2. Der Vorstand hat das Präsidium in folgenden Fällen einzubinden:
Offene Fragen
- zur Beitragsordnung
- zu Umbaumaßnahmen / Sanierungen
- zu Miet- bzw. Pachtverhältnissen
- zu Finanzen (Etatplanung, Haushaltsplan)
- zu Personaleinstellungen (nicht Übungsleiter)
- zu neuen Sportangeboten
- zur Delegiertenversammlung
- bei IT-Problemen
- bei Organisationsänderungen in der Geschäftsstelle und im Sportbetrieb
§ 4 Durchführung der Präsidiumssitzungen
Die Präsidiumssitzungen finden in der Regel alle 4 Wochen statt. Dazu lädt der Präsidiumsleiter oder der Vertreter alle Teilnehmer per E-Mail mit Tagesordnung als Anhang ein. Eine Einladung per Telefon ist ebenfalls möglich. Bei Bedarf werden Entscheidungsvorlagen beigefügt, um den Entscheidungsprozess in der Sitzung zu beschleunigen.
Bei mehreren Wortmeldungen ist eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Worterteilung erfolgt durch den Präsidiumsleiter oder dessen Vertreter in der Reihenfolge der Rednerliste.
Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Das Präsidium kann im Umlaufverfahren (auch per Telefon, E-Mail, Videokonferenz) beschließen, wenn alle stimmberechtigten Präsidiumsmitglieder ihre Zustimmung hierzu erklären. Über die Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt, das allen Teilnehmern per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.
§ 5 Durchführung von Vorstandssitzungen
Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er protokolliert seine Sitzungen und Beschlüsse und gibt sie dem Präsidium zur Kenntnis.
§ 6 Ergänzungen zu passiven Mitgliedern
- Passive Mitglieder zahlen passiven Beitrag. Sie sind originär nicht Mitglied in einer Abteilung und können daher auch nicht von einer Abteilungsversammlung als Delegierte gewählt werden. Im Rahmen dieser Ordnung ist es möglich, dass Abteilungen passive Mitglieder in ihre Abteilungsleitung wählen, um ehrenamtliche Arbeit zu übernehmen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt zum 14.04.2026 in Kraft.